§ 1
Auf den umseitigen Auftrag finden ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen Anwendung. Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung der Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. Den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. Widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt. Ihrer Geltung wird ausdrücklich widersprochen. Schweigen der Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. auf die Übersendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers gilt nicht als Zustimmung zur Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers. Die Verkaufs- und Lieferungsbedingungen der Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. in Ihrer jeweils geltenden Fassung werden bei laufender Geschäftsbeziehung auch Bestandteil aller zukünftigen Verträge, ohne dass es im Einzelfall noch eines ausdrücklichen Hinweises bedarf, auch wenn für einzelne Geschäfte abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
§ 2
An ihre Angebote und an mündliche Absprachen ist die Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. erst nach weiterer schriftlicher Bestätigung gebunden. Erklärungen ihrer Mitarbeiter, Reisenden und Handelsvertreter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH..
§ 3
Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl durch ein üblicherweise geeignetes Beförderungsmittel und auf Gefahr des Käufers, es sei denn, dass wir den Transport mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal durchführen und die Schäden nicht von Dritten verursacht worden sind.
§ 4
Die Angabe von Lieferfristen ist grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass eine ausdrückliche Vereinbarung über einen Fixtermin schriftliche getroffen wurde. Kommt die Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. ihrer Lieferverpflichtung in diesem Fall nicht pünktlich nach, ist der Käufer nach Ablauf einer von ihm schriftlich und unter Ablehnungsdrohung zu setzenden Nachfrist von zwei Wochen ab dem Zugang des Fristsetzungsschreiben berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskämpfe bei uns oder unseren Lieferanten und vergleichbare, unvorhersehbare Hindernisse, auf deren Entstehung oder Beseitigung wir keinen Einfluss haben, verlängern vereinbarte Lieferfristen um die Dauer des Hindernisses, längstens jedoch um zwei Wochen. Hat in diesem Fall die verspätete Lieferung für den Käufer kein Interesse, so ist er nach Ablauf einer von ihm schriftlich und unter Ablehnungsandrohung zu setzenden Nachfrist von zwei Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, sofern auf Seiten der Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. oder ihrer Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§ 5
Die Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. ist zu Teillieferungen berechtigt. Der Käufer ist zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet. Kommt die Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. mit der Lieferung der noch ausstehenden Teile in Verzug und ist eine vom Käufer schriftlich zu setzende Nachfrist von zwei Wochen fruchtlos verstrichen, kann der Käufer vom gesamten Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die fehlenden Teile nicht anderweitig zu beschaffen und die gelieferten Teile allein für den Käufer nicht von Interesse sind.
§ 6
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, sind die am Tag der Auftragsbestätigung geltenden Preise der Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. allein maßgeblich. Sämtliche Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber und vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeiten entgegengenommen. Alle anfallenden Spesen sind von dem Käufer zu tragen. Die Annahme eines Wechsels nach Fälligkeit oder Prolongation stellt keine Stundung dar. Die Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. behält sich vor, Wechsel oder Schecks jederzeit zurückzugeben.
§ 7
Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist die Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. berechtigt, ohne besonderen Nachweis Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu beanspruchen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens im Einzelfall bleibt nachgelassen. Falls der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt oder einen Wechsel oder Scheck zu Protest gehen lässt oder falls sonstige Umstände bekannt werden, die die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Käufers gegenüber der Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. gefährdet erscheinen lassen, werden ohne Rücksicht auf vorher getroffene Zahlungsvereinbarungen alle Forderungen der Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. sofort fällig. Noch ausstehende Lieferungen der Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. gegenüber dem Käufer können von Vorauszahlungen oder der Gestellung anderer geeigneter Sicherheiten abhängig gemacht werden, bis zu deren Leistung die Lieferverpflichtung der Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. ruht. Wird die geforderte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht vor Ablauf einer Woche geleistet, kann die Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. vom Vertrag zurücktreten. Zahlungen an Dritte, insbesondere Handelsvertreter oder Reisende , werden nicht anerkannt, es sei denn, diese Personen sind im Einzelfall ausdrücklich inkassobevollmächtigt.
§ 8
Die Aufrechnung gegen Forderungen der Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. ist nur mit von der Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. explizit als berechtigt anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Käufers zulässig. Das Zurückbehaltungsrecht wegen anderer, nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammender Ansprüche des Käufers gegen die Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. ist ausgeschlossen.
§ 9
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller der Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. zustehenden Ansprüche gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung Eigentum der Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH.. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder unsere sämtlichen Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für die Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. vor, ohne dass dieser daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht der Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. zustehenden Waren steht dieser der dabei entstandene Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Werten der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der Sache, so besteht Einigkeit darüber, dass der Käufer der Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, vermischten, verbundenen oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für die Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. verwahrt.
Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu üblichen Bedingungen zu veräußern und darüber zu verfügen; er tritt zur Sicherung die Ansprüche der Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. jedoch bereits heute alle Forderungen, die ihm aus dem Weiterverkauf gegen seine Abnehmer erwachsen in Höhe des Rechnungsbetrages incl. MWSt an die Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. ab, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wurde.
Wird Vorbehaltsware vom Käufer – nach Verarbeitung oder Verbindung – zusammen mit nicht der Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an die Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. ab.
Die Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. nimmt die vorstehenden Abtretungen an.
Zur Einziehung der Forderungen gegen seine Abnehmer bleibt, der Käufer berechtigt, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. ordnungsgemäß und pünktlich nachkommt. Die Befugnis der Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH., die Forderung selbst einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eine Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Käufers vorliegt. Ist dies der Fall, ist der Käufer verpflichtet, über die Verkäufe der Vorbehaltsware Rechnung zu legen, die Drittschuldner zu benennen und alle zur Einziehung notwendigen Informationen zu erteilen. Den Drittschuldnern hat er die Abtretung unaufgefordert anzuzeigen und sie zur Zahlung nur noch an die Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. aufzufordern.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Verkäufers sicherzustellen und ohne eigene Haftung bis zur restlosen Tilgung aller Verpflichtungen des Käufers zu verwahren oder verwahren zu lassen. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dieser wird ausdrücklich erklärt. In der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. liegt stets ein Rücktritt.
Nach Sicherstellung der Kaufsache ist die Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. berechtigt, die sichergestellte Ware bestmöglich und freihändig zu veräußern, wenn der Käufer die gesamten Zahlungsrückstände nicht binnen zwei Wochen vollständig ausgleicht.
Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl, Wasserschäden und sonstige gewöhnliche Risiken ausreichend zu versichern. Alle Ansprüche gegen den oder die Versicherer bzw. dritte Schädiger werden erfüllungshalber an die Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. abgetreten.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in das Vorbehaltsgut oder in die zur Sicherung abgetretenen Forderungen gegen Drittkunden hat der Käufer die Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. unverzüglich unter Überlassung aller für eine Intervention der Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. notwendigen Informationen zu unterrichten. Die Kosten der Intervention hat der Kunde zu tragen.
Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung der Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie in diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogener.
§ 10
Auf Verlangen des Käufers ist die Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. bereit und verpflichtet, Sicherheiten nach Ihrer Wahl freizugeben, wenn und soweit der Wert der Sicherheiten den Wert ihrer Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung nicht nur vorübergehend um 20% übersteigt.
Der Wert von zur Sicherung abgetretenen Forderungen richtet sich nach deren Nennwert, der Wert sonstiger Sicherheiten nach deren Einstands- bzw. Einkaufspreis.
§ 11
Der Käufer hat die Ware sofort bei Erhalt auf einwandfreie Beschaffenheit, Vollständigkeit und Vertragsmäßigkeit zu untersuchen. Die §§376, 377 HGB finden Anwendung. Im Fall berechtigter Beanstandungen ist die Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. berechtigt, nach ihrer Wahl nachzubessern oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Der Käufer kann keine Rechte daraus herleiten, dass die Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. sich mit seiner Beanstandung befasst, die Ware untersucht oder wegen der Beanstandung mit ihm oder Dritten korrespondiert.
Ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolglos und werden die Beanstandungen nicht binnen einer weiteren, schriftlich zu setzenden Nachfrist von einem Monat behoben, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder wegen Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. oder ihrer Hilfspersonen.
§ 12
Besteht zwischen der Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. und dem Käufer eine gesamtschuldnerische Haftung für die Folgen eines Produktfehlers im Sinne des Produkthaftungsgestzes vom 15.12.1989 in seiner jeweils geltenden Fassung, sind Gesamtschuldnerausgleichsansprüche des Käufers gegen die Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. ausgeschlossen. Die Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. kann vom Käufer im Falle einer gesamtschuldnerischen Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz Ausgleich in dem Umfang verlangen, in dem sie gegen den Käufer und die Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. oder die Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. allein erhobenen Ansprüche des aufgrund des Produktfehlers nach dem Produkthaftungsgesetz Berechtigten befriedigt. Der Ausschluss von Gesamtschuldnerausgleichsansprüchen des Käufers oder seine volle Erstattungspflicht bei Gesamtschuldnerhaft sind unwirksam, wenn der Produktfehler auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. oder ihrer Hilfspersonen beruht.
§ 13
Verweigert der Käufer ohne rechtfertigenden Grund die Erfüllung des Vertrages, kann die Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. anstelle der Vertragserfüllung eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 20% der Auftragssumme verlangen.
§ 14
Auch für alle Geschäfte und Verkäufe in das Ausland gelten diese Geschäftsbedingungen. Für das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht maßgeblich. Die Anwendbarkeit internationaler Gesetze, z. B. zum Kauf, ist ausgeschlossen.
Soweit die Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. im Ausland gerichtliche oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen muss, verpflichtet sich der Käufer zur Übernahme aller gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einschließlich der Kosten anwaltlicher Hilfe in dem Verhältnis, wie die Ansprüche der Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. begründet sind.
§ 15
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus vertraglichen Beziehungen zwischen der Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. und dem Käufer ist Löhne. Gerichtsstand ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes nach unserer Wahl des Amtsgericht Bad Oeynhausen. Dies gilt auch für Verträge mit ausländischen Vertragspartnern.
§ 16
Sollten einzelne Punkte dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen der von der Firma SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH. geschlossenen Verträge unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der anderen Regelungen nicht berührt.
§ 17
Datenschutz
Eine Erhebung, Verarbeitung, Nutzung. Weiterleitung oder Speicherung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung und Durchführung des umseitigen Auftrages.
Der Erhebung, Verarbeitung, Weiterleitung oder Speicherung auftragsbezogener Daten kann jederzeit durch eine schriftliche Mitteilung widersprochen werden.
Stand 01.06.1995
SIRO-CAMAR Vertriebsges. mbH., Löhne